CEDAW- der Dialog aktuell !

Dialog um Zwischenbericht der Bundesregierung - Was wurde seit der Staatenberichterstattung im Februar 2009 getan:

 

Wie beseitigte, oder reduzierte zumindest die Bundesregierung die Lohnungleichheit der Frauen? Wie setzte sie die Rechte von intersexuellen und transsexuellen Menschen um und wie weit ist der Dialog der Regierung mit den NGOs der Intersexuellen und Transsexuellen Menschen gediehen?

 

Alternativer Zwischenbericht des DFR und Frauenverbände in Genf eingereicht

Die Bundesregierung hat am 16.08. 2011 den in 2/2009 vom UN CEDAW Ausschuss geforderten Zwischenbericht zu den dringlichen Themen

  • Lohnungleichheit (Gender Pay Gap)
  • Menschenrechte von Intersexuellen Menschen und
  • Dialog zu deren Umsetzung

vorgelegt.

Bislang steht der Zwischenbericht nicht auf den Seiten des BMFSFJ (Bundesfrauenministerium) uns liegt er vor: Fragen Sie nach im BMFSFJ oder bei uns. Wir können Ihnen das Dokument per E-Mail zusenden.

Die Qualität dieses Staaten-Zwischenberichts hat den DFR und eine Reihe von Frauenrechtsverbänden dazu veranlasst auch hierzu einen Alternativen Zwischenbericht (Teil 1 und Teil 2) einzureichen.

Dieser liegt seit dem 18. 09. 2011 vor und wurde für die 50. Sitzung von CEDAW vom 03.10.-21.10.2011 eingereicht. Er ist in englischer Sprache verfasst. Eine deutsche Übersetzung wird noch erarbeitet und wird in Kürze hier eingestellt.

Was ist CEDAW: was haben Bürger/innen von CEDAW ?

Der Dialog um die Umsetzung des UN-(Menschenrechts-) Abkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und des Fakultativprotokolls ist ein steter Prozess. Darin ist der erste Vertragspartner (State party) der jeweilige Staat, der das Abkommen mit der UN ratifiziert hat. In unserem Falle also die Bundesregierung Deutschlands, die CEDAW 1985 ratifizierte, womit jeder Artikel des Abkommens zu deutschem, nationalen Gesetz wurde.

Es gibt einige wenige Verfahren, in denen Richter/innen in Deutschland hiernach – nach unserem Recht- entschieden haben. Leider nur wenige, denn viele Richter/innen beachten die Menschenrechtsabkommen nicht ausreichend. Auch zu wenige Anwälte und Anwältinnen beziehen sich schon auf der nationalen Ebene darauf.

Das bedeutet, dass ein wichtiger, weitgehender Teil unseres Rechts nicht ausgeschöpft wird. CEDAW ist, was das Verbot der Diskriminierung aufgrund des (sozialen und biologischen) Geschlechts und Verstöße gegen Frauenrechte angeht, sehr weitgehend und präzise. Für die Betroffenen bedeutet der seltene Bezug auf CEDAW auf nationaler Ebene oft das Erleben lang anhaltender Rechtsverstöße gegen sie, Zeit und Geldverlust, wenn sie sich auf lange Rechtswege bis hin zur UN aufmachen müssen.

Dabei kann und muss nach seiner Verpflichtung unter dem Abkommen der Vertragsstaat bereits alle Diskriminierungen ‚unverzüglich’ und von sich aus (pro aktiv) beseitigen. Er darf nicht abwarten, bis Opfer sich ihr Recht juristisch erstreiten.

Und dies können Frauen und Männer, Menschen die aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden oder deren Rechte im CEDAW Abkommen in ihrem Land beeinträchtigt werden auch tun, nachdem sie in ihrem Staat alle Rechtswege durchlaufen haben, können sie nach dem Fakultativprotokoll von CEDAW auch eine Individual- oder Gruppenbeschwerde beim UN CEDAW Überprüfungsausschuss einreichen. Sie können aber auch eine Information einreichen und den Ausschuss ersuchen, ein eigenes Untersuchungsverfahren zu der Sache in dem Land durchzuführen.

 

Die Rolle der Frauenverbände

Im Dialog um CEDAW haben die Frauen(-rechts-)verbände eine wichtige Rolle. Als NROs (Nichtregierungsorganisationen) sind sie aktiver Teil des Dialogs. Sie können Alternativberichte zu den Staatenberichten einreichen, können vor dem CEDAW Ausschuss ihre Argumente vortragen. Vor allem auf nationaler Ebene ist es ihre Aufgabe, mit der Regierung im Dialog die Umsetzung möglichst rasch und umfassend voranzubringen: möglicht in konstruktivem Dialog und gemeinsamer Beratung, so fordert es die UN im Idealfall. Mindestens in steter Lobbyarbeit.

Der Deutsche Frauenring (DFR) ist seit längerem daran aktiv beteiligt und sucht diese Aufgabe in größtmöglichen Bündniskonstellationen mit anderen Voran wahrzunehmen. So war der DFR am Alternativbericht der Allianz Deutscher Frauenverbände 2009 beteiligt. Nun hat er am aktuellen Alternativen Zwischenbericht mitgewirkt.

So hat er dazu beigetragen, dass der CEDAW Ausschuss in den Abschließenden Bemerkungen 2/2009 der Bundesregierung viele Aufgaben und Empfehlungen mit auf den Weg gab. Unter http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/cedaws43.htm finden Sie alle Dokumente aus der damaligen 43. Sitzung von CEDAW, auch alle deutschen NRO-Alternativberichte (den der Allianz Deutscher Frauenverbände, der xy-Frauen/ Verband der Intersexuellen Menschen und den von ATME-Transsexualität und Menschenrechte). Die deutschen Dokumente sind je auch unter http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/frauenrechtskonvention-cedaw.html zu finden.

Dokumente als PDF

Zwischenbericht der Bundesregierung zu den drei dringlichen Themen 8/2011 (Lohnungleich, Rechte Intersexueller Menschen und Dialog mit Ihnen, Rechte Transsexueller Menschen und Dialog mit Ihnen)

Alternativer Zwischenbericht deutscher Frauenverbände zum Zwischenbericht der Bundesregierung 9/2011 zu drei dringlichen Themen (Lohnungleichheit, Rechte Intersexueller Menschen und Dialog mit ihnen, Rechte Transsexueller Menschen und Dialog mit ihnen) Teil 1 und Teil 2

CEDAW Abkommen + Fakultativprotokoll DE

Abschließende Bemerkungen UN-CEDAW 43. Sitzung 6. Staatenbericht Deutschlands Feb 2009

 

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