Organisation

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht Zusammenhänge und Funktionen. Ausführliche Funktionsbeschreibungen erhalten Sie im Text unter dem Schaubild. Details finden Sie in der Satzung des DFR.

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand tagt einmal pro Jahr. Das Präsidium, die Bundesgeschäftsstelle und die Fachausschüsse liefern ihren Jahresbericht. Der Bundesvorstand berät über das Programm des folgenden Jahres und gestaltet durch seine Beschlüsse die Arbeit des DFR-Bundesverbandes.

Dem Bundesvorstand gehören an:
– die Mitglieder des Präsidiums
– die Vorsitzenden der Landesverbände
– die Vorsitzenden der Fachausschüsse
– die Vorsitzenden der Angeschlossenen Verbände.

Präsidium

Das Präsidium führt die Geschäfte des Bundesverbandes. Es besteht aktuell aus vier Frauen, darunter die Schatzmeisterin. Es steht in engem Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Alle Präsidiumsmitglieder sind zugleich Mitglieder im Bundesvorstand. Das Präsidium hält regelmäßig Sitzungen zur Abstimmung über aktuelle Anliegen und Aufgaben ab. Einmal im Jahr beruft es den Bundesvorstand ein und alle drei Jahre die Hauptversammlung. Für die Dauer seiner Amtszeit ernennt das Präsidium die Mitglieder der Fachausschüsse.
(Porträtfotos Claußen und Hertzler-Heiler: Foto Kunze im Auftrag des DFR)

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Celeste Eden
celeste.eden (at) d-fr.de
Elsbeth Claußen Schatzmeisterin
elsbeth.claussen (at) d-fr.de
Gudula-Hertzler-Heiler
Gudula Hertzler-Heiler
info (at) design-plus-neustadt.de
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Johanna Nickels
johanna.nickels (at) d-fr.de

Fachausschüsse

Ausschuss Innere Struktur und Zukunft des DFR

Kontakt: Margitta Weil – margitta.weil(at)t-online.de

Ausschuss Internationale Arbeit

Kontakt: Marion Böker – marion.boeker(at)gmx.de

Ausschuss DF*R Future

Kontakt: Alisha Qamar (alisha.qamar@d-fr.de)
und
Mariam Jahning (mariam.jahning@d-fr.de)

Angeschlossene Verbände sind:

Frauenverband im Bund der Vertriebenen e. V.

Frauennetzwerk für Frieden

Die Vorsitzenden dieser Verbände sitzen im Bundesvorstand des Deutschen Frauenrings e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Leitung:

Silke Maria Schwenk

Bundesgeschäftsstelle Deutscher Frauenring e.V. (DFR)
Bundesallee 42
D-10715 Berlin

Tel +49 (0)30 – 88 71 84 93 / 0157 3153 8643
Fax +49 (0)30 – 88 71 84 94

E-Mail: mail (at) d-fr.de

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 10 Uhr bis 13 Uhr

Mit dem ÖPNV zur Bundesgeschäftsstelle:

U7 und U9 bis Station Berliner Straße. Wir sitzen im 4. OG bei sbh-service gGmbH.

 

Landesverbände

Die Landesverbände dienen der Vernetzung der Ortsringe. In jedem Bundesland können bis zu zwei Landesverbände bestehen. Sie entsenden stimmberechtigte Delegierte in die alle 3 Jahre stattfindende Hauptversammlung. Die Vorsitzenden der Landesverbände nehmen an der jährlichen Tagung des Bundesvorstands teil.

Ortsringe

Ortsringe können in jedem Bundesland, sowohl solchen mit Landesverband als auch ohne, gegründet werden. Ortsringe entsenden stimmberechtigte Delegierte in die alle 3 Jahre stattfindende Hauptversammlung. In Bundesländern mit mehreren Ortsringen bilden deren gewählte Vertreterinnen einen Landesverband. Über ihre Landesverbandsvorsitzende können Ortsringe auch im Bundesvorstand vertreten sein.

Die Hauptversammlung ist das dritte Organ des DFR

neben Präsidium und Bundesvorstand

Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und den Delegierten der ordentlichen Mitglieder aus Landesverbänden und Ortsringen. Die Hauptversammlung findet alle 3 Jahre in der zweiten Jahreshälfte statt. Sie wird vom Präsidium einberufen. In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Präsidiums fallen, kann die Hauptversammlung Empfehlungen an das Präsidium beschließen. Das Präsidium kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereiches die Meinung der Hauptversammlung einholen. Die Hauptversammlung nimmt Jahresabschlüsse und Jahresberichte (Tätigkeitsberichte) des Präsidiums entgegen und entlastet das Präsidium; sie setzt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge fest; sie wählt die Mitglieder des Präsidiums und kann Präsidiumsmitglieder abberufen; sie wählt zwei Kassenprüferinnen und zwei Stellvertreterinnen aus dem Kreis der während der Hauptversammlung anwesenden Delegierten; sie fasst Beschlüsse über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins; sie fasst Beschlüsse über den Einspruch gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags sowie über den Einspruch gegen einen Ausschließungsbeschluss des Präsidiums; und sie ernennt Ehrenmitglieder.