PM 01/09
Der Deutsche Frauenring e.V. fordert Bundesregierung auf, Mädchen vor Genitalverstümmelung in Deutschland umfassend zu schützen.
Deutschland hat sich als Vertragsstaat der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) verpflichtet, weibliche Genitalverstümmelung wirksam zu bekämpfen.
Der Deutsche Frauenring e.V. verweist zum 6. Februar, dem Internationalen Tag Zero Tolerance for
FGM – Keine Toleranz für Weibliche Genitalverstümmelung, auf CEDAW, das Übereinkommen der
Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Art von Diskriminierung der Frau. Für den Deutschen
Frauenring hat CEDAW einen hohen Stellenwert. Wir waren maßgeblich beteiligt am
Alternativbericht zum 6. Regierungsbericht Deutschlands, den eine breite Allianz deutscher
Frauenorganisationen 2008 erstellte.
Der bindende Text von CEDAW, auch Frauenrechtskonvention genannt, wird ergänzt durch
Kommentare des Prüfausschusses. Hierin wird die Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) als
gewalttätige Handlung aufgeführt, die Gesundheit und Leben von Mädchen und Frauen bedroht. In
Deutschland leben mindestens 5000 gefährdete Mädchen. Sie stammen aus afrikanischen
Ländern, in denen die Genitalverstümmelung eine traditionelle Praktik ist.
Als Vertragsstaat von CEDAW hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, diese Mädchen
umfassend zu schützen. Der Deutsche Frauenring erinnert heute an diese Verpflichtung und fordert
die Bundesregierung auf, den Schutz hier lebender gefährdeter Mädchen durch geeignete
Maßnahmen zu verbessern. Dazu gehört ein eigener Straftatbestand Genitale Verstümmelung,
wobei Strafmaß und Konsequenzen für Täter und Täterinnen der Schwere der Körperverletzung
angemessen sein müssen. Eine solche Ergänzung der Strafgesetzgebung genügt indes nicht, um
FGM in Deutschland wirksam zu bekämpfen.
Daher setzt sich der Deutsche Frauenring dafür ein, dass bei einer Novellierung der
Ländergesetzgebung zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung die genitale
Verstümmelung als eine Form von Misshandlung benannt wird. Wir begrüßen ausdrücklich den vom
Kabinett gerade beschlossenen Entwurf eines bundesweiten Kinderschutzgesetzes. Dieser sieht
u.a. vor, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls die ärztliche Schweigepflicht zu
lockern. Unser Standpunkt ist, sie sollte Kinderärztinnen und Kinderärzte auf keinen Fall daran
hindern, einer Zentralen Stelle genau definierte Daten zu übermitteln, wenn ein Kind an einer der
Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen hat. Durch den Abgleich der gemeldeten Daten bei
der Zentralen Stelle können Gesundheits- und Jugendämter wirkungsvoll den Fällen nachgehen, in
denen eine Untersuchung versäumt wurde. Das Saarland hat durch die Einrichtung einer Zentralen
Stelle den Erfolg von verpflichtendem Einladungswesen und aufsuchenden Kontakten entscheidend
verbessert: Kinder aus Familien, die sonst nie in den Genuss der Früherkennungs-Untersuchungen
gekommen wären, sind die Gewinner. Für die Eltern von Mädchen aus Herkunftsländern mit FGMTradition
erhöht sich das Risiko, eine genitale Verstümmelung vornehmen zu lassen. Eine
Aufdeckung der in Deutschland –und fast allen Herkunftsländern– unter Strafe gestellten
Genitalverstümmelung wird wahrscheinlicher.
Als Begleitmaßnahme setzt sich der Deutsche Frauenring für Sensibilisierung und Fortbildung aller
Berufsgruppen ein, die mit gefährdeten Mädchen und mit Frauen zu tun haben, die unter den
physischen und/oder psychischen Folgen von Genitalverstümmelung leiden. Die Zahl dieser Frauen
wird in Deutschland auf 19.000 geschätzt.
PM 01/09 (pdf)
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