PM 06/09

Votum des Menschenrechtsrats für die Resolution "Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch ein besseres Verständnis traditioneller Werte untergräbt internationale Menschenrechtsstandards

Am 2. Oktober, dem letzten Tag seiner 12. Sitzung, verabschiedete der Menschenrechtsrat in Genf mit beachtlicher Mehrheit eine von Russland als Hauptsponsor eingebrachte Resolution - ein schlechter Tag für Frauenrechte.

07.10.2009

Der Resolutionsentwurf sollte nach dem Wunsch der Sponsoren schon bei der 11. Sitzung behandelt werden. Dies war jedoch am entschlossenen Widerstand der EU gescheitert. Diesmal klappte es, leider. Frankreich sprach bei der Erörterung der Resolution mit sehr gemäßigten Worten für die EU und machte u.a. darauf aufmerksam, dass nach Ansicht der EU andere weniger positive Werte einigen schädlichen traditionellen Praktiken zu Grunde lägen. Diese Praktiken könnten durch Verweis auf traditionelle Werte legitimiert werden und der Schwächung der in internationalen Instrumenten verankerten Menschenrechte dienen.

Warum war der 2. Oktober ein schlechter Tag? Der Tenor der Resolution ist, dass traditionelle Werte notwendigerweise einen positiven Beitrag zu den Menschenrechten leisten. Es fehlt jeglicher Hinweis, dass sie oft dazu benutzt werden, Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren. Auch enthält die Resolution keine Definition des Begriffs traditionelle Werte, dies öffnet die Tür für unterschiedliche Interpretationen. 

Der Deutsche Frauenring ist äußerst besorgt und sehr enttäuscht über das Ergebnis der Abstimmung. Mit der Resolution wurde das Thema traditionelle Werte in den Diskurs des Menschenrechtsrats eingebracht wurde. Ein Spaltkeil wurde eingetrieben. Nun besteht die konkrete Gefahr, dass auf diese Weise das Konzept der Allgemeingültigkeit der Menschen-rechte langsam ausgehöhlt wird.

Die Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen des Hochkommisariats für Menschen-rechte wandte sich in ihren Berichten wiederholt gegen alle schädlichen traditionellen Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung, Ehrenmorde, Missbrauch durch den Ehemann, mitgiftbezogene Gewalt, sowie generell gegen Gewohnheitsrecht, das Frauen gleiche Rechte abspricht.

Resolutionen des Menschenrechtsrats, aber auch internationale UN Instrumente wie das Abschlussdokument der 4. Weltfrauenkonferenz erkennen an, dass es möglich ist, sich auf Tradition und Kultur zu berufen, um die universellen Menschenrechte zu verletzen. Daher fordert der 1995 in Peking angenommene Text die Regierungen auf, davon abzusehen, irgend eine Sitte, Tradition oder religiöse Betrachtungsweise heranzuziehen, um ihren Verpflichtungen auszuweichen.  Und das Abschlussdokument der Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 fordert die Staaten auf, die Beseitigung schädlicher Auswirkungen von  traditionellen oder gewohnheitsmäßigen Praktiken, kulturellen Vorurteilen und religiösem Extremismus anzustreben.

Zusammen mit unserer in Genf akkreditierten internationalen Dachorganisation International Alliance of Women werden wir genau beobachten, welche Folgen die Annahme dieser Resolution für das Konzept der Universalität der Menschenrechte hat.

PM 06/09 (PDF)

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